Mit Bike-Leasing und
Jobrad haben Sie die Möglichkeit,
Ihr Wunsch- rad kostengünstig über Ihren Arbeitgeber
zu beziehen und dieses für Arbeitswege und in Ihrer Freizeit zu nutzen.
Sie zahlen Ihr Fahrrad bequem
über Ihre monatliche Gehalts- abrechnung als sogenannte Gehaltsumwandlung und sparen dabei Geld durch steuerliche
Vorteile. Denn dank einer Steuerregelung aus dem Jahre 2012 gilt das Dienstwagenprinzip (1 % Regelung) in ähnlicher Weise
auch für Fahrräder und E-Bikes.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und beraten Sie gern.